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Datenschutz nicht aufgeweicht

Google hatte mit der Verschlüsselung von Daten über Google Gmail einen datenschutzrechtlichen Vorstoß für ihre Nutzer gewagt. Die Bundesnetzagentur sah ihre Fähigkeit, auf die Daten im Einsatzfall zugreifen zu können, dadurch gefährdet.

Keine Änderung im Telekommunikationsgesetz

Google gewinnt gegen Bundesnetzagentur

Google hatte mit der Verschlüsselung von Daten über Google Gmail einen datenschutzrechtlichen Vorstoß für ihre Nutzer gewagt. Die Bundesnetzagentur sah ihre Fähigkeit, auf die Daten im Einsatzfall zugreifen zu können, dadurch gefährdet. Sie klagte vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser entschied nun gegen die Bundesnetzagentur und für Google. Damit muss sich Google mit Gmail nicht den deutschen Telekommunikationsbestimmungen anpassen.

Keine Änderung beim Datenschutz

Europäischer Gerichtshof entscheidet für Google

Für den Europäischen Gerichtshof ist demnach klar, dass Maildienste wie Googles Gmail nach EU-Recht nicht zu den elektronischen Telekommunikationsdiensten gezählt werden können. Die Bundesnetzagentur kämpft schon seit mehreren Jahren vor Gerichten darum, Dienste wie Google Gmail gesetzlich dazu zu verpflichten, als Telekommunikationsdienst eingestuft zu werden. Dann müsste Google Schnittschnellen für Sicherheitsdienste einrichten.

Google verteidigte sich mit der Argumentation, dass es sich bei Google Gmail nicht um Netzbetrieb handele. Bestehende Netze würden lediglich genutzt, um freie Datenübertragung zu ermöglichen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte für die Bundesnetzagentur entschieden. Vor dem Europäischen Gerichtshof ist man nun in dieser Instanz gescheitert.

Bundesnetzagentur wollte allgemeine Regulierung von Webdiensten

Die Bundesnetzagentur wollte mit der Klage eigentlich ein Urteil herbeiführen, das grundlegende Regeln für alle Webdienste in Bezug auf Ermittlungsbehörden festgelegt hätte. Besonders im Fokus der Gesetzeshüter stand dabei nicht nur Gmail, sondern auch die Chatfunktion Whatsapp.

Seit einiger Zeit schon wird die Kommunikation auch über Whatsapp verschlüsselt. Dies geschah im Zuge von größer werdender Kritik, die App würde jegliche Kommunikation mitlesen. Nun wird die Kommunikation weder von Whatsapp überprüft, noch können Sicherheitsdienste und Behörden wie die Bundesnetzagentur auf die Daten zugreifen. Somit entgehen Menschen, die per Whatsapp kommunizieren, der Gefahr, dass Sicherheitsbehörden durch richterliche Anweisung auf ihre Daten zugreifen können. Bei SMS-Diensten dagegen ist das zum Beispiel der Fall. Denn SMS-Service zählt als Telekommunikationsdienst.

Oberverwaltungsgericht entscheidet im aktuellen Fall

Der Europäische Gerichtshof folgt mit seinem Urteil in Teilen der Argumentation von Google. Zumindest ist sich das Gericht sicher, dass nicht in ausreichendem Maße elektronische Kommunikationsnetze für solche Dienste genutzt werden, um die Einordnung als Telekommuikationsdienst zu rechtfertigen.

In Bezug auf die konkrete Klage der Bundesnetzagentur hat der Europäische Gerichtshof den Fall nun an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weiter gegeben. Dieses muss auf Grundlage des europäischen Urteils nun eine Entscheidung treffen.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Denn auch ähnliche Webangebote könnten damit von der Pflicht befreit werden, den verschiedenen Ermittlungebehörden in der Europäischen Union durch die Einrichtung von Schnittstellen Zugriff auf ihre Daten zu gewähren. Telekommunikationsdienste unterliegen in Europa besonders strengen Datenschutzbestimmungen. Diese müssen von Gmail und ähnlichen Angeboten nun wahrscheinlich nicht mehr eingehalten werden.

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